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Vaterschaftsanerkenntnis

Der Vater eines unehelichen Kindes kann anlässlich der Geburtsbeurkundung die Vaterschaft zu seinem Kind anerkennen (und ist somit von Beginn an als "Vater" in der Geburtsurkunde eingetragen).


Wenn Sie die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen wollen, müssen Sie persönlich anwesend sein und folgende Unterlagen mitbringen:
• Lichtbildausweis
• Geburtsurkunde
• Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
• Meldezettel
• ggf. Nachweis für akademische Grade/Standesbezeichnung


HINWEIS: Ist der Kindesvater noch nicht volljährig (vollendetes 18. Lebensjahr) müssen dessen gesetzliche Vertreter/Erziehungsberechtigte der Vaterschaftsanerkennung zustimmen.