Sterbefall

Allgemeine Informationen

Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt. Die Beurkundung eines Sterbefalls kann ab dem 1.11.2014 bei jedem österreichischem Standesamt durchgeführt werden. 

Wenden Sie sich an die Bestattung Ihres Vertrauens, diese übernimmt für Sie gerne die Beurkundung beim jeweiligem Standesamt.

 

 

KONTAKT
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Ternitz
Hans-Czettel-Platz 1
2630 Ternitz
Telefon: 02630/38240 DW 75 od. DW 78
Email:office@standesamt-ternitz.at

PARTEIENVERKEHR
Montag 8:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag 7:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 13:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind wir selbstverständlich mit Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes für ihr Anliegen da!

 

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