Für die Beurkundung eines Sterbefalles benötigen Sie neben der ärztlich bestätigten "Anzeige des Todes" folgende Unterlagen:
Verstorbene(r) ledig:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
- Meldezettel ggf. Nachweis eines akademischen Grades/Standesbezeichnung
Verstorbene(r) verheiratet:
- zusätzlich: Heiratsurkunde
- Verstorbene(r) geschieden/verwitwet:
- zusätzlich: Scheidungsbeschluss bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten
- ggf. Nachweis eines akademischen Grades/Standesbezeichnung
Folgende Gebühren/Abgaben werden im Zuge der Beurkundung des Sterbefalles eingehoben:
€ 9,30 pro Sterbeurkunde (Abschrift vom Sterbebuch)
Bei einem Haussterbefall im Gemeindegebiet von Ternitz heben wir für die Gemeindeärzte auch die Totenbeschaugebühr von € 67,- ein.