Notwendige Unterlagen (im Original)
Zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises werden folgende Dokumente (im Original) benötigt:
wenn jemand ehelich geboren wurde:
- Geburtsurkunde und
- Meldezettel oder -bestätigung von der Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden soll
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
wenn jemand unehelich geboren wurde:
- Geburtsurkunde und
- Meldezettel oder -bestätigung von der Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden soll
- Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter sofern sich der Name nach der Geburt geändert hat:
- Bescheid über die behördliche Namensänderung mit Rechtskraftstempel
wenn jemand unehelich geboren wurde und die Eltern nach der Geburt geheiratet haben:
- Geburtsurkunde und
- Meldezettel oder -bestätigung von der Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden soll
- hat die Person vor der Eheschließung schon den Familiennamen des Vaters geführt, den Namensänderungsbescheid mit dem Rechtskraftstempel
- Heiratsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
nach behördlicher Namensänderung:
- Geburtsurkunde alt und neu
- Meldezettel oder -bestätigung
- bisheriger Staatsbürgerschaftsnachweis
- Namensänderungsbescheid mit Rechtskraftbestätigung
nach Namensänderung durch Eheschließung:
- Geburtsurkunde
- Meldezettel oder -bestätigung
- bisheriger Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde (bei Vorehe(n) auch diese Heiratsurkunde(n))
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Ehegatten
nach Wiederannahme eines früheren Familiennamens (z. B. nach Scheidung):
- Geburtsurkunde
- Meldezettel oder -bestätigung
- bisheriger Staatsbürgerschaftsnachweis
- neue Heiratsurkunde mit dem Vermerk über "Wiederannahme eines früheren Familiennamens"
nach Namensänderung durch Adoption:
- Geburtsurkunde
- Meldezettel oder -bestätigung des Kindes
- Gerichtsbeschluss über Adoption
- wenn möglich Staatsbürgerschaftsnachweis der leiblichen Kindesmutter bei unehelicher Geburt
- und zusätzlich Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters bei ehelicher Geburt
nach Verleihung:
- Geburtsurkunde
- Meldezettel oder -bestätigung
- Verleihungsbescheid