Standesbeamte
Andrea Kieteubl-Posch | Monika Hirschler | Marlene Straub |
Zuständigkeit des Standesamtsverbandes Ternitz
Das Standesamt Ternitz beurkundet seit 01.01.1939 alle innerhalb der Verbandsgemeinden (Ternitz, Wimpassing, Grafenbach, Bürg-Vöstenhof, Buchbach) eingetretenen Personenstandsfälle (d.h. Geburten, Eheschließungen u. Sterbefälle). Aufgrund dieser Aufzeichnungen werden Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Gesamtregisterauszüge aus dem zentralen Personenstandsregister (ZPR) sowie Bestätigungen ausgestellt. Weiters werden verschiedene personenstandsrechtliche Erklärungen (z.B. Namensbestimmungen) entgegengenommen und beurkundet.
Für Personenstandsfälle vor dem 01.01.1939 sind die jeweiligen Pfarrämter des jeweiligen Personenstandsfalles zuständig.