Die Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Bundesgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, die im Zuge der Durchführung der eingetragenen Partnerschaft eingehoben werden, kann sehr unterschiedlich sein.
Wenn etwa ausländische Urkunden, Übersetzungen, aber auch Bestätigungen und Bescheinigungen vorgelegt werden müssen betragen die Bundesgebühren € 130,- (ohne Vorlage ausländischer Schriftstücke dagegen € 50,-).
Hinzu kommen noch Verwaltungsabgaben, welche etwa zwischen € 15,- und € 30,- ausmachen.
Zusätzlich sind für Zeremonien außerhalb des Amtsgebäudes (also alle eingetragene Partnerschaften, welche nicht im Trauungsaal der Stadtgemeinde Ternitz, bzw. Rathaus der verbandsangehörigen Gemeinden stattfinden) folgende Kommissionsgebühren zu bezahlen:
• € 200,- (innerhalb der Amtsstunden)
• € 280,- (außerhalb der Amtsstunden an Werktagen einschließlich Samstag)