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Notwendige Unterlagen

Notwendige Unterlagen (im Original!)
Sowohl die Ermittlung der Partnerschaftsfähigkeit als auch die Amtshandlung der Begründung der eingetragenen Partnerschaft kann bei jedem Standesamt im Bundesgebiet vorgenommen werden.
Für die Anmeldung Ihrer Verpartnerung benötigen Sie folgende Unterlagen (Original):

• österreichische Geburtsurkunde 

Wenn Sie im Ausland geboren bzw. fremder Staatsangehöriger sind, benötigen Sie eine neue Geburtsurkunde (nicht älter als sechs Monate).

• Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Fremden: Reisepass)
• Nachweis des Wohnsitzes (Meldezettel)
• Heiratsurkunden/Partnerschaftsurkunden aller früheren Ehen/eingetragenen Partnerschaften
• Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen/eingetragenen Partnerschaften (Gerichtsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten/Partners)
• Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnung (Diplom)


• Für Personen, die volljährig jedoch nicht voll geschäftsfähig sind (über 18 Jährige die besachwaltet sind):

  - Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (zuständige Sachwalter)

 

• Bei einer Verpartnerung mit Auslandsberührung erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, welche Dokumente noch vorgelegt werden müssen (z.B. Familienstandsbestätigung etc.)

  - im Regelfall jedoch: 
  - Familienstandsbestätigung: Das ist eine Bestätigung der zuständigen Heimatbehörde über das Nichtvorliegen von Verpartnerungshindernissen und hat nur begrenzte Gültigkeit (sechs Monate)
  - Konventionsflüchtlinge: Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

• Ausländische Peronenstandsurkunden werden - je nach Staat - entweder ohne weiteres akzeptiert, oder bedürfen einer Überbeglaubigung bzw. Apostille .

• Fremdsprachigen Urkunden ist eine beglaubigte Übersetzung von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher anzuschließen.
Ein aktuelles Verzeichnis von Übersetzungsbüros finden sie auf der Seite www.sdgliste.justiz.gv.at .