Die Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Bundesgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, die im Zuge der Durchführung der standesamtlichen Trauung eingehoben werden, kann sehr unterschiedlich sein.
Wenn etwa ausländische Urkunden, Übersetzungen, aber auch Bestätigungen und Bescheinigungen vorgelegt werden müssen betragen die Bundesgebühren Euro 130,- (ohne Vorlage ausländischer Schriftstücke dagegen € 50,-).
Hinzu kommen noch Verwaltungsabgaben, welche (u.a. abhängig vom Zeitpunkt der Trauung) etwa von € 10,- bis € 70,- ausmachen.
Zusätzlich sind für Trauungen außerhalb des Amtsgebäudes (also alle Trauungen, welche nicht im Trauungsaal der Stadtgemeinde Ternitz, bzw. Rathaus der verbandsangehörigen Gemeinden stattfinden) folgende Kommissionsgebühren zu bezahlen:
• € 200,- (innerhalb der Amtsstunden)
• € 280,- (außerhalb der Amtsstunden an Werktagen einschließlich Samstag)