Seit 1. April 2017 ist die Begründung der eingetragenen Partnerschaft in den Standesämtern österreichweit für gleichgeschlechtliche Paare möglich.
Verpartnerungen werden im feierlichen Rahmen des Trauungssaales des Ternitzer Rathauses (Zimmer 103), sowie in allen verbandsangehörigen Gemeindeämtern abgehalten. Die Zeremonien finden wochentags während der Dienstzeit statt, sie sind jedoch auch an Samstagen nach Absprache mit den StandesbeamtInnen möglich.
https://standesamt-ternitz.at/index.php?Itemid=386&id=30&option=com_content&view=article#sigProId0909d5f3b8
Unter bestimmten Voraussetzungen können Verpartnerungen in Privatgärten, sowie in Gastronomiebetrieben durchgeführt werden. Hier ist aber ebenfalls eine rechtzeitige Absprache mit den StandesbeamtInnen erforderlich, da der gewünschte Ort zuvor bei einer Begehung besichtigt wird. Die endgültige Entscheidung, ob dieser für eine Verpartnerung geeignet ist, obliegt schlussendlich den StandesbeamtInnen. Für die Zeremonien außerhalb der Amtsräume sind jedoch Sonderkommissionsgebühren einzuheben (siehe Gebühren und Abgaben). Die genauen Kosten einer eingetragenen Partnerschaft erfahren Sie nach Vorlage der entsprechenden Urkunden.